Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

1. Was diese „Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen“ regeln

1.1 Diese „Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen“ regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der bukaro GmbH resp. Arctic Input (nachstehend AI genannt) für von AI veranstaltete Reisearrangements.

1.2 Auf folgenden Reisen und Dienstleistungen finden diese „Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen“ nicht Anwendung: Bei allen von AI vermittelten „Nur-Flug-Arrangements“ (insbesondere alle Flugscheine) gelten die Allgemeinen Vertrags- und Transportbedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften. Werden Ihnen durch Ihre Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen vermittelt, so gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. In all diesen Fällen ist AI nicht Vertragspartei, und Sie können sich daher auch nicht auf die vorliegenden „Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen“ berufen

2. Wie der Vertrag zwischen Ihnen und Arctic Input abgeschlossen wird

2.1. Der Vertrag zwischen Ihnen und AI kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an, werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen „Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen“) für Sie und AI wirksam.

2.2 Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese „Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen“ gelten für alle Reiseteilnehmer.

3. Preis- und Zahlungsbedingungen

3.1  Preise Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie aus dem jeweils aktuellen Prospekt. Die Preise für Reisearrangements verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung erwähnt ist, pro Person bei Unterkunft im Doppelzimmer und in Schweizer Franken. Die Pauschalpreise basieren auf Barzahlung oder gegen Rechnung. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise bzw. Preislisten massgebend. Preisänderungen siehe Ziffer 6.

3.2  Bearbeitungs- und Reservierungskosten Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle, neben den im Katalog erwähnten Preisen, zusätzliche Kostenanteile für die Reservierung und Bearbeitung sowie eine Dossiergebühr von Fr. 80.00 erheben kann.

3.3  Anzahlung Anlässlich der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle sind min. Fr. 500.00 pro Person als Anzahlung zu leisten. Erhält die Buchungsstelle die Anzahlung nicht fristgerecht, kann AI die Reiseleistungen verweigern und die Annullation gemäss Ziffer 4.2.f. geltend machen. Um kurzfristige Buchungen und Reservierungen vornehmen zu können (2 Wochen vor Abreise) oder falls das von Ihnen gewünschte Hotel ausgebucht ist, werden Rückfragen notwendig sein; allfällige Telefon-, Telefaxgebühren werden Ihnen in Rechnung gestellt.

3.4  Restzahlung Die Zahlung für den restlichen Reisepreis hat bis spätestens 30 Tage vor Abreise bei der Buchungsstelle einzutreffen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann AI die Reiseleistungen verweigern und die Annullationskosten nach Ziffer 4.3f. geltend machen.

3.5  Kurzfristige Buchungen Buchen Sie Ihre Reise weniger als 30 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag bei Buchung zu bezahlen.

4. Sie ändern Ihre Anmeldung, Ihr Reiseprogramm oder können die Reise nicht antreten (Annullation)

4.1  Bearbeitungsgebühr Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pro Person Fr. 150.00, pro Auftrag max. Fr. 300.00 als Bearbeitungsgebühr erhoben (s. auch Ziffer 4.2). Hinzu kommen noch eventuelle Telefon-, Telefaxspesen und Bearbeitungsspesen der Buchungsstelle.

4.2  Annullationskosten Sagen Sie die Reise weniger als 45 Tage vor Reisebeginn ab, wollen Sie irgendwelche Aenderungen oder Umbuchungen vornehmen lassen, so werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 4.1) folgende Annullationskosten erhoben:

60-46 Tage vor Reisebeginn:  30%

45-30 Tage vor Reisebeginn:  50%

29-15 Tage vor Reisebeginn:  80%

14-0   Tage vor Reisebeginn:      100%

Massgebend zur Berechnung des Annullations-, Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.

4.3.1      Internationale Linienflüge und nationale Flüge Bei einer Annullierung oder Umbuchung, bei welcher das Ticket schon ausgestellt ist, berechnen wir pro Person Fr. 150.00, maximal Fr. 300.00 pro Auftrag Bearbeitungsgebühr. Zudem gelten die je nach Tarifart von den Fluggesellschaften festgelegten Spezialbedingungen. Details auf Anfrage. Beachten Sie, dass der Vertrag mit AI und der Fluggesellschaft hier erst mit der Ticketausstellung zustande kommt. Aenderungen seitens der Fluggesellschaft gehen bis zur Ticketausstellung zu Lasten des Buchenden.

4.3.2 „No-Show“ auf Hin-/Rückflügen Bei Nicht- oder zu spätem Erscheinen (No-Show) zum Abflug werden dem Passagier 100% des Arrangementpreises belastet. Verpasst ein Passagier den Rückflug, so entfällt für AI jede Beförderungspflicht. Dies gilt insbesondere für Fälle von Flugplanverschiebungen. Passagiere sind verpflichtet, 72 Stunden vor ihrem Rückflug diesen bei der entsprechenden Fluggesellschaft rückzubestätigen.

4.4  Annullierungskosten-Versicherung Die Annullierungskosten werden in Härtefällen von einer Annullierungskosten-Versicherung übernommen, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben. Die Leistungen richten sich nach der jeweils geltenden Versicherungspolice. Wenn Sie noch keine Annullierungskosten-Versicherung abgeschlossen haben und eine solche auch nicht in Ihrem Arrangement enthalten ist, raten wir Ihnen, bei der Buchungsstelle eine Annullierungskosten-Versicherung abzuschliessen.

4.5  Ersatzreisende/r

Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie eine/n Ersatzreisende/n benennen. Der/die Ersatzreisende muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Er/Sie hat zudem den besonderen Reiseerfordernissen (Gesundheit usw.) zu genügen, und es dürften seiner/ihrer Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anforderungen entgegenstehen. Bei gewissen Reisen kann wegen besonderer Transportbedingungen udgl. keine Umbuchung (oder nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt der von den untenstehenden Fristen abweichen kann) vorgenommen werden. Die anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Hotel oder Fluggesellschaften) akzeptieren Änderungen, was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein oder an den Flugbestimmungen scheitern kann. Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 4.1) und ggf. entstehende Mehrkosten sind durch Sie und den/die Ersatzreisende/n zu übernehmen. Tritt ein/e Ersatzreisende/r in den Vertrag ein, so haften Sie und er/sie solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. AI orientiert Sie innert angemessener Frist, ob der/die benannte Ersatzreisende an der Reise teilnehmen kann. Benennen Sie den/die Ersatzreisende/n zu spät oder kann er/sie aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullation (Ziffer 4.1 und 4.2)

5. Änderung der Prospektausschreibung, der Preise und im Transportbereich

5.1  Änderungen vor Vertragsabschluss AI behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss.

5.2  Preisänderungen nach Vertragsabschluss In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Gründe dafür können sein: a)   nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge)

b)  neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (wie z.B. Flughafentaxen, Landegebühren etc.)

c)    Wechselkursänderungen oder d)   staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer) Erhöhen sich die Kosten bis spätestens 30 Tage vor Abreise, so können diese an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. AI wird die Preiserhöhung bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Falls die Preiserhöhung mehr als 10% beträgt, stehen Ihnen die Rechte gem. Ziffer 5.4 zu. 5.3 Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn

AI behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, -mittel, Fluggesellschaften, -zeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. AI bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. AI orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Reisepreis.

5.4  Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, so haben Sie folgende Rechte:

a)    Sie können die Vertragsänderung annehmen

b)   Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet.

Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstaben b) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu (die 5-Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der Post übergeben).

 

6. Absage durch Arctic Input

6.1.  Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen AI ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt AI Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullationskosten gemäss Ziffer 4.2 und weitere Schadenersatzforderungen.

6.2  Mindestteilnehmerzahl Für alle von AI angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die Sie bei der jeweiligen Reiseausschreibung finden. Beteiligen sich an einer Reise weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann AI die Reise bis spätestens 30 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn absagen. Ihre Rechte richten sich nach Ziffer 5.4; weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.

6.3.  Höhere Gewalt und Streiks Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks können AI veranlassen, die Reise abzusagen. In einem solchen Fall orientiert Sie AI schnellstmöglich.

6.4  Absage durch Arctic Input aus anderen Gründen AI ist berechtigt, die Reise aus anderen Gründen abzusagen. Sollte dieser Fall eintreten, werden Sie so rasch als möglich informiert. Ihre Rechte richten sich nach Ziffer 5.4.

7. Programmänderungen, Leistungsausfälle unterwegs

7.1 Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen AI eine allfällige Differenz zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Dienstleistungen.

7.2 Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht oder lehnen Sie aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des Ausfalls von erheblichen Reiseteilen vorgesehen sind, ab, wird Ihnen die AI-Reiseleitung, wo vorhanden, die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger bei der Organisation der Rückreise behilflich sein. AI vergütet Ihnen den Unterschied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits erbrachten Dienstleistungen. Weitergehende Schadenersatzforderungen richten sich nach Ziffer 10.

8. Sie können die angetretene Reise nicht beenden

Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen zurückbezahlt, sofern sie AI nicht belastet werden. In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person), wird Ihnen die AI-Reiseleitung – wo vorhanden – die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein.

Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Näheres erfahren Sie auf Anfrage bei Ihrer Buchungsstelle.

9. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben

9.1  Beanstandung und Abhilfeverlangen Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der AI-Reiseleitung – wo vorhanden – der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich Abhilfe zu verlangen.

9.2 Die AI-Reiseleitung – wo vorhanden -, die örtliche AI-Vertretung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert einer der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert dieser Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der AI-Reiseleitung – wo vorhanden -, der örtlichen AI-Vertretung oder dem Leistungsträger schriftlich bestätigen. Die Reiseleitung, die örtliche AI-Vertretung oder der Leistungsträger ist verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandung schriftlich festzuhalten. Sie sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen udgl. anzuerkennen.

9.3  Selbstabhilfe Sofern innert einer der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorien, Transportmittel usw.) und gegen Beleg von AI ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziffer 9.1 und 9.2) verlangt.

9.4  Wie Sie Ihre Forderung gegenüber Arctic Input geltend machen

Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber AI geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich AI unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung – wo vorhanden -, der örtlichen AI Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.

10. Haftung von Arctic Input

10.1  Allgemeines AI vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder Ihres Mehraufwandes, soweit es der AI-Reiseleitung – wo vorhanden -, der örtlichen AI-Vertretung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.

10.2  Haftungsbeschränkung, Haftungsausschlüsse

10.2.1    Internationale Abkommen Enthalten internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich AI auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen dieser Abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr und im Eisenbahnverkehr).

10.2.2    Haftungsausschlüsse AI haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurück zuführen sind:

a)    auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise

b)   auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist

c)   auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches AI, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von AI ausgeschlossen. Die im Prospekt erwähnten Fluggesellschaften sind nur Transportführer und für die Reiseorganisation nicht verantwortlich. Ihre Haftung beschränkt sich auf die üblichen Leistungen gemäss internationalen Abkommen.

10.2.3    Personenschäden, Unfälle, Erkrankungen Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung, die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet AI, sofern die Schäden durch AI oder seine Dienstleistungsträger verschuldet sind. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen. (Ziffer 10.2.1)

10.2.4    Sach- und Vermögensschäden Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von AI auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen.

10.3  Veranstaltungen während der Reise Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogrammes können unter Umständen während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Für von AI organisierte Veranstaltungen und Ausflüge gelten die vorliegenden „Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen“. AI ist aber nicht Ihr Vertragspartner, und Sie können sich nicht auf diese „Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen“ berufen, wenn diese Veranstaltungen und Ausflüge von Drittunternehmen organisiert werden und die Reiseleitung oder örtliche AI Vertretung – wo vorhanden – diese lediglich vermittelt hat.

11. Versicherungen

11.1  Annullierungskosten-Versicherung Der Abschluss einer Annullierungskosten-Versicherung bei der „Europäischen Reiseversicherungen“ oder der Elvia/Mondial Reiseversicherungen“ ist obligatorisch, sofern Sie nicht bereits eine gleichwertige Versicherung abgeschlossen haben. Die Prämien ersehen Sie aus den jeweiligen Programmen oder auf Anfrage.

11.2  Bearbeitungsgebühr AI möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Bearbeitungsgebühr von Fr. 150.00 pro Person, max. Fr. 300.00 pro Auftrag, durch die obligatorische Versicherung nicht gedeckt ist und in jedem Fall von Ihnen bezahlt werden muss.

11.3  Zusätzliche Versicherungen Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. AI empfiehlt Ihnen deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen: Flug-, Reiseunfall-, Reisekranken-, Gepäck- und Extra-Rückreisekosten-Versicherung abzuschliessen. Die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie bei AI oder bei Ihrer Buchungsstelle.

12. Einreise-, Visa- , Gesundheitsvorschriften

12.1 Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert, Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise absagen, gelten die normalen Annullationsbestimmungen (gem. Ziffer 4).

12.2 Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen.

12.3 AI macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung aufgrund von Mängeln unter Pkt. 12, die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie AI ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin.

13. Rückbestätigung von Flugscheinen

Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie dann für eine Rückbestätigung verantwortlich, wo es ausdrücklich verlangt wird. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.

14. Ombudsman

14.1 Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und AI oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.

14.2  Die Adresse des Ombudsman: Ombudsman der Schweizer Reisebürobranche, Postfach, 8038 Zürich. Telefon: 044 485 45 35.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1 Grundlage für die „Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen“ ist das Schweizerische Gesetz über Pauschalreisen.

15.2  Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und AI ist schweizerisches Recht anwendbar.

15.3  Für Klagen gegen AI wird der ausschliessliche Gerichtsstand Würenlingen vereinbart.

 

Juli 2016

 

bukaro GmbH

Arctic Input

Stumpenweg 20

CH-5303 Würenlingen

e-mail: info(at)arcticinput.ch